Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEN Personalgewinnung GmbH

Stand: Oktober 2023

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der PEN Personalgewinnung GmbH (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt), insbesondere (aber nicht abschließend) im Hinblick auf Verträge über Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend kurz „LEISTUNGEN“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbe-standteil, es sei denn ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedin-gungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Leistungen
2.1. ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich des Online-Marketings (insbesondere Webseitenaufbau und Betrieb einer Webseite, Erstellung, Erweiterung, Optimierung, Pflege von Online Marketing Kampagnen) und des Consultings (insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung und -bindung) an.
2.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg schuldet, insbesondere dahingehend, dass tatsächlich Mitar-beiter durch seine Kunden eingestellt werden können.
2.3. Der ANBIETER ist nicht dazu verpflichtet, im Namen des Kunden oder im eigenen Namen ein Werbekonto bei der jeweiligen Werbeplattform zu unterhalten. Er unterstützt jedoch den Kunden bei der Einrichtung von Werbekonten und Werbekampagnen. Die Kosten der Werbeplattformen sind grundsätzlich durch den Kunden zu tragen. Werden Zahlungsmittel des ANBIETER hinterlegt, so ist dieser zur Weiterberechnung der Kosten an den Kunden berechtigt.
2.4. Nach gesonderter Vereinbarung bietet ANBIETER an, abweichend von den Regelungen des Absatzes 2.3. die Erstellung und Betreuung von Werbekonten, die Überwachung von Werbemaß-nahmen sowie die Verwaltung eines Werbebudgets für den Kunden zu übernehmen. In diesem Fall wird dem Kunden monatlich zusätzlich zur Vergütung ein monatliches Werbebudget in Rechnung gestellt, dessen Höhe zwischen Kunde und ANBIETER individuell vereinbart wird. Für den Aufwand des ANBIETERS für alle hiermit zusätzlich übernommenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Werbemaßnahmen behält dieser pauschal 20% des vereinbarten und jeweils in Rechnung gestellten Werbebudgets als Vergütung ein.

3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
3.2. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen ANBIETER und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit die-sem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Die Aufzeichnung ist in der Regel zu löschen, wenn der Vertragsschluss mindestens in Textform zwischen den Parteien dokumen-tiert wird und der Zweck der Aufzeichnung damit entfällt.
3.3. Der ANBIETER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der ANBIETER im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.4. Werden bei der Leistungsbeauftragung vom Angebot abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so bedürfen diese einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch ANBIETER.
3.5. Sofern es sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um einen befristeten Vertrag mit fester Laufzeit handelt, richtet sich die Vertragslaufzeit nach den vertraglichen Vereinbarungen gemäß den Angebots- und Auftragsunterlagen. Nach Ablauf aller dort genannten Zeiten der Leistungserbringung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht eingeschränkt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.6. Sofern es sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um eine Verlängerung des ursprünglichen Vertrags handelt, der sich jeweils automatisch um eine bestimmte Laufzeit verlängert, richtet sich eine ordentliche Kündigung nach den individu-ellen Vereinbarungen gemäß den Angebots- und Auftragsunterlagen.
3.7. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund hinsichtlich der Verträge die unter Absatz 3.6. fallen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den ANBIETER liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer Zahlung länger als 4 Wochen in Verzug gerät.

4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes angegeben – netto und sind zahlbar zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
4.2. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnungen des ANBIETERS i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG zu.
4.3. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss und jeweiliger Rechnungsstellung durch den ANBIETER fällig und zahlbar.
4.4. Sofern der ANBIETER dem KUNDEN eine Ratenzahlung auf die Vergütung gewährt, steht diese unter der auflösenden Bedingung, dass der KUNDE mit einer vereinbarten Rate ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Verzug gerät. In diesem Fall entfällt die Ratenzahlungsvereinbarung, sodass die gesamte noch offene Vergütung in Rechnung gestellt sowie zur sofortigen Zahlung fällig wird.
4.5. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von Dritten wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des ANBIETERS vor.

5. Haftung auf Schadensersatz
5.1. ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 5.2 bis 5.4.
5.2. ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
5.3. ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertrauen darf.
5.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
5.5. Wird ein Vertrag, der unter Absatz 3.6. fällt, durch den ANBITER gem. Absatz 3.7. außerordentlich und fristlos gekündigt, ist der KUNDE dem ANBIETER für den verbleibenden und noch nicht in Rechnung gestellten Zeitraum bis zu dem Tag, zu dem eine ordentliche und fristgerechte Kündigung erfolgen würde, zum Schadensersatz für die entgangene Vergütung verpflichtet. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung des Schadensersatzes auf 50% der verbleibenden Vergütung, womit der Abzug etwaiger ersparter Aufwendungen sowie eine Abzinsung bereits berücksichtigt sind.

6. Referenznennung
Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen, ohne dass es einer gesonderten vorherigen Genehmigung bedarf. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. Die vorstehende Berechtigung gilt während der gesamten Laufzeit eines zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses sowie in einem angemessenen an-schließenden Zeitraum, mindestens jedoch bis ein Jahr nach Be-endigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Während dieses Zeitraums ist ANBIETER nur aufgrund einer begründeten Aufforderung des Kunden zur Entfernung der Referenz hierzu ver-pflichtet und nur insofern die Referenznennung unter Angabe wahrheitswidriger Tatsachen erfolgt oder die Referenznennung als solche für den Kunden unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden glaubhaft darzulegen.

7. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

8. Widerrufsrecht
ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit KUNDEN, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen sind, ist der Sitz des ANBIETERS. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, den KUNDEN an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.2. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem ANBIETER sowie damit zusammenhängender Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmun-gen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung ver-weisen, Anwendung.
9.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Parteien, sind – soweit nichts anderes vereinbart – schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbe-sondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.