Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEN Personalgewinnung GmbH
Stand: Juni 2022
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der PEN Personalgewinnung GmbH (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt), insbesondere (aber nicht abschließend) im Hinblick auf Verträge über Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend kurz „LEISTUNGEN“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Leistungen
2.1. ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich des Online-Marketings (insbesondere Webseitenaufbau und Betrieb einer Webseite, Erstellung, Erweiterung, Optimierung, Pflege von Online Marketing Kampagnen) und des Consultings (insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung und -bindung) an.
2.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg schuldet, insbesondere dahingehend, dass tatsächlich Mitarbeiter durch seine Kunden eingestellt werden können.
2.3. Der ANBIETER ist nicht dazu verpflichtet, im Namen des Kunden oder im eigenen Namen ein Werbekonto bei der jeweiligen Werbeplattform zu unterhalten. Er unterstützt jedoch den Kunden bei der Einrichtung von Werbekonten und Werbekampagnen. Die Kosten der Werbeplattformen sind grundsätzlich durch den Kunden zu tragen. Werden Zahlungsmittel des ANBIETER hinterlegt, so ist dieser zur Weiterberechnung der Kosten an den Kunden berechtigt.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
3.2. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen ANBIETER und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Die Aufzeichnung ist in der Regel zu löschen, wenn der Vertragsschluss mindestens in Textform zwischen den Parteien dokumentiert wird und der Zweck der Aufzeichnung damit entfällt.
3.3. Der ANBIETER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der ANBIETER im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.4. Werden bei der Leistungsbeauftragung vom Angebot abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so bedürfen diese einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch ANBIETER.
3.5. Es handelt sich jeweils um befristete Verträge. Die Vertragsdauer richtet sich nach den in dem zugrundeliegenden Angebot angegebenen Bearbeitungs- und Supportzeiten. Nach Ablauf aller dort genannten Zeiten der Leistungserbringung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht eingeschränkt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes angegeben – netto und sind zahlbar zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
4.2. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung durch den ANBIETER fällig und zahlbar.
4.3. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von Dritten wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des ANBIETERS vor.
5. Haftung auf Schadensersatz
5.1. ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 5.2 bis 5.3.
5.2. ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
5.3. ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
5.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
6. Referenznennung
Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen, ohne dass es einer gesonderten vorherigen Genehmigung bedarf. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. Die vorstehende Berechtigung gilt während der gesamten Laufzeit eines zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses sowie in einem angemessenen anschließenden Zeitraum, mindestens jedoch bis ein Jahr nach Beendigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Während dieses Zeitraums ist ANBIETER nur aufgrund einer begründeten Aufforderung des Kunden zur Entfernung der Referenz hierzu verpflichtet und nur insofern die Referenznennung unter Angabe wahrheitswidriger Tatsachen erfolgt oder die Referenznennung als solche für den Kunden unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden glaubhaft darzulegen.
7. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den vom ANBIETER im Rahmen geschlossener Vertragsverhältnisse für den KUNDEN individuell erstellte Inhalte gleich welcher Art, insbesondere an erstellten Webseiten, stehen dem KUNDEN zu.
8.2. Der KUNDE kann grundsätzlich die Übertragung der für ihn erstellten (Sub-)Domains durch den ANBIETER verlangen. Die Übertragung erfordert die Mitwirkung des KUNDEN. Der ANBIETER übernimmt keine Garantie für die vollständige und identische Übertragung von Inhalten auf Seiten (Landingpages), die unter den jeweils zu übertragenden Domains erstellt wurden.
9. Widerrufsrecht
ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit KUNDEN, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, ist der Sitz des ANBIETERS in 10719 Berlin. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, den KUNDEN an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.